Sie können mir vertrauen!
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich, wie alle Psychotherapeuten, an eine Schweigepflicht gebunden, die der Gesetzgeber vorschreibt.
Alle mir erteilten Informationen werden von mir vertraulich behandelt und nicht ohne Ihr ausdrückliches (schriftliches) Einverständnis an Dritte weitergegeben.
Darunter fallen sowohl alle therapeutische Maßnahmen (auch die Diagnose) und Empfehlungen, als auch Probleme, Erlebnisse, Gedanken, Gefühle, Meinungsäußerungen, Erfahrungen und Erinnerungen persönliche Lebensumstände, Zukunftsideen, Pläne …
Die Schweigepflicht sorgt für einen vollkommen geschützten Raum, in dem sich Vertrauen aufbauen und alles da sein, sich verändern, entwickeln darf. Auch Dinge, die Sie bisher niemand anderem anvertraut haben oder mitteilen würden, können hier den Weg aus ihrem Inneren finden.
Selbstverständlich gilt die Schweigepflicht auch für alle anderen Leistungen, die ich anbiete, also für Psychologische Beratungen, Supervisionen, Coachings und Paartherapien.
Ausnahmen:
Falls notwendig, können Sie mich gegenüber bestimmten Personen oder Institutionen schriftlich von der Schweigepflicht entbinden. Diese Einverständniserklärung gilt nur für den konkreten Fall, kann jederzeit widerrufen werden und darf auch inhaltliche Ausnahmen enthalten.
Eine, anderen Sonderfall möchte ich hier erwähnen, der streng genommen keiner ist: ich begebe mich zur Aufrechterhaltung und Steigerung der Qualität meiner psychotherapeutischen Arbeit regelmäßig selbst in Supervision. In diesen Fällen darf ich über alle Inhalte anonymisiert mit Kollegen sprechen, die ebenfalls der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Ich bin dann für die Vertraulichkeit ebenfalls verantwortlich.